Die Abgelehnten (#3): Leider kein guter Tag

Liebe Abonnentinnen und Abonnenten,

heute ist ein besonderer Tag – und ein guter Anlass für ein Update. Beziehungsweise: heute ist kein besonderer Tag. Und auch das ist ein Anlass für dieses Update. Dazu später mehr...

Schulstart mit Hindernissen

Der Reihe nach: Für #dieabgelehnten und natürlich auch alle anderen SuS der neuen fünften Klassen hat der Alltag in den neuen Klassen und Schulen begonnen. Wobei der Einstieg coronabedingt dann doch abermals zum Teil ernüchternd (wenngleich nicht wirklich überraschend) holprig verlief. Hoffen wir, dass die Pandemie nach und nach ihren Schrecken verliert.

Nicht alle SuS sind auf den Wunschschulen gelandet, das war ja klar. Am Ende aber – und das ist vielleicht die einzig positive Nachricht zum Ausgang des beschämenden Verfahrens in diesem Frühjahr – ist es immerhin gelungen, für fast alle Kinder unzumutbare Wege zu vermeiden. Das allerdings, so sei angemerkt, ist wahrlich nicht dem Engagement der Stadt zu verdanken, die im Gegenteil die Platzsuche ja auf die Los-Feen an den Schulen abwälzte. Vielmehr war es vor allem dem großen Engagement vieler Eltern zu verdanken, der überaus breiten Unterstützung durch manch freie Träger (die sogenannten Ersatzschulen der katholischen Kirche etwa) und auch dem pragmatischen Angebot einiger Schulen umliegender Kommunen (Hürth!), dass im letzten Moment auch noch solche SuS Aufnahme fanden, denen die Stadt Köln keinen vernünftigen Schulplatz anbieten konnte.

Klagen statt Klarheit

Alles gut also? Mitnichten. Wie schon in den vorausgegangenen Newslettern berichtet, sind aus dem Verfahren dieses Frühjahrs quasi alle Parteien beschädigt herausgegangen. So mussten beispielsweise die Kinder, die das Schiller-Gymnasium in Köln-Sülz besuchen, bis kurz vor Ferienende warten, bevor die Schule überhaupt in der Lage war, die Klasseneinteilung bekannt zu geben. Die Kinder wussten bis zuletzt nicht, mit wem sie künftig in die Schulklasse gehen. Normalerweise verkünden die Schulen möglichst schnell nach Abschluss der Bewerbungsphase, wer mit wem zusammenkommt. Das hilft, ein erstes Kennenlernen zu ermöglichen und den Kindern Klarheit darüber zu verschaffen, welche Schulfreunde ihnen erhalten bleiben und auf welche neuen Gesichter sie sich freuen können.

Übernachfrage auch vor Gericht

Das Schiller-Gymnasium aber hatte wegen der extremen Über-Nachfrage im ersten Anlauf 109 von 229 Bewerbungen ablehnen müssen. In der Folge hatten hier besonders viele Eltern gegen eben diese Ablehnung Widerspruch eingelegt. In der darauffolgenden unsicheren Lage entschied die Leitung des Schiller-Gymnasiums dann offenbar, die Klasseneinteilung besser so lang wie möglich hinauszuzögern, nicht wissend, ob sie sie aus juristischen Gründen noch einmal verändern müsste.

Nachdem Widersprüche geprüft und von der Schule zurückgewiesen („konnte ihrem Widerspruch nicht abhelfen“) worden waren, hatten mehrere Eltern auch Verwaltungsklagen angestrengt. Beim zuständigen Kölner Verwaltungsgericht (VG Köln) waren nach Medienberichten von Anfang Juli 37 Eilverfahren anhängig. Alle Schulplatzklagen wurden abgewiesen. Genau wie auch beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, das sich ebenso mit der Frage zu befassen hatte. Hier ein kleiner Einblick in die Beschlusskaskade zum Verfahren von VG Köln und OVG Münster:

Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 1168/21 vom 10.8.2021

"Im Rechtssinn entscheidet der Schulleiter auch dann (selbst und allein) über die Schulaufnahme, wenn dieser Entscheidung eine behördeninterne Weisung der Schulaufsichtsbehörde zugrunde liegt, die ihm in inneren Schulangelegenheiten übergeordnet ist (staatliches Schulamt, Bezirksregierung oder Ministerium). In diesem Fall liegt in dem durch § 46 Abs. 1 Satz 1 SchulG NRW geregelten Außenrechtsverhältnis zwischen dem Antragsgegner einerseits und dem Schüler und seinen Eltern andererseits eine Schulaufnahmeentscheidung ausschließlich des beamten- oder dienstrechtlich weisungsgebundenen Schulleiters vor."

Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 1159/21 vom 3.8.2021

"Leitsätze:

1. Die Anmeldung zum Besuch einer weiterführenden Schule ist gesetz- oder verordnungsrechtlich nicht auf eine einzige Schule der gewählten Schulform beschränkt, sondern auch Doppel- und Mehrfachanmeldungen sind zulässig.

2. Die Regelung [...], wonach der Schulträger auch durch die Gestaltung eines Anmeldescheins dafür „sorgt“, „dass jedes Kind nicht gleichzeitig an mehr als einer Schule angemeldet werden kann“, ist als verwaltungsinternes Innenrecht eine bloße, den Rechtskreis von aufzunehmenden Schülerinnen und Schülern weder beschränkende noch erweiternde Ordnungsbestimmung."

Verwaltungsgericht Köln, 10 L 1088/21 vom 1.7.2021

"Es gibt keine im Gesetz oder der Verordnung festgelegte Ausschlussfrist für einen Antrag auf Aufnahme in eine weiterführende Schule."

Verwaltungsgericht Köln, 10 L 1094/21 vom 1.7.2021

"Es ist nicht ersichtlich, dass sich die Änderung der Platzvergabe hinsichtlich der Zweitwunschschule im vorliegenden Fall auf die Aufnahme(-chancen) der Antragstellerin an der Gesamtschule X ausgewirkt haben kann. Denn der Schulträger hätte auch bei Beibehaltung des Systems der Vorjahre keine Platzvergabe bezüglich der Antragstellerin an ihre Zweitwunschschule, die Gesamtschule Y, koordinieren können."

Verwaltungsgericht Köln, 10 L 829/21 vom 23.6.2021

"Nach dieser Maßgabe ist die Aufgabe des Schulträgers in erster Linie darauf gerichtet, einen Schulplatz in zumutbarer Entfernung zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung ist die Beigeladene vorliegend nachgekommen, indem sie angesichts des Mehrbedarfs an Gymnasialplätzen im Schuljahr 2021/2022 neun Mehrklassen an unterschiedlichen Schulen eingerichtet hat. Dabei hat nach dem unbestritten gebliebenen Vortrag der Beigeladenen stadtweit jedes Kind die Möglichkeit, mit vertretbarer Wegezeit ein Gymnasium zu besuchen."

Verwaltungsgericht Köln, 10 L 442/21 vom 7.5.2021

"Soweit der Antragsteller rügt, dass das Kriterium des „ausgewogenen Verhältnisses von Mädchen und Jungen“ durch den Schulleiter fehlerhaft in dem Sinne ausgelegt worden sei, dass über die Jahrgangsstufe exakt gleich viele Mädchen und Jungen aufzunehmen seien, dringt er mit seinem Einwand nicht durch.

Vielmehr ist das Aufnahmekriterium des ausgewogenen Geschlechterverhältnisses beachtet worden, indem insgesamt (einschließlich der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung) eine gleiche Zahl von Jungen und Mädchen (jeweils 81) aufgenommen worden ist. Die Herstellung einer gleichgewichtigen Aufnahme von Jungen und Mädchen durch einen Ausgleich über die gesamte fünfte Jahrgangsstufe hinweg ist rechtlich nicht zu beanstanden."

Noch sind meines Wissens nicht alle Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. In jedem Fall läuft auch noch die Klagefrist gegen abgelehnte Widersprüche. Denn die Bezirksregierung Köln, die als zuständige Behörde über die Widersprüche an einzelnen Kölner Schulen zu entscheiden hatte (auch beim Schiller), stellte – ebenfalls ablehnenden – Widerspruchsbescheide noch Mitte September zu, fast fünf Monate nach Widerspruch, und nach dem Abschluss diverser Eilverfahren, auf die sich man denn auch bezog; und von denen man sich bestätigt fühlte.

All das, während das Schuljahr längst begonnen hat – so dass ja inzwischen kaum mehr darum gehen kann, die SuS noch in andere Schulen zu klagen. Vielmehr laufen die Verfahren vor allem, weil Eltern nicht einfach akzeptieren wollen, was passiert ist. Der Klageweg ist dazu der vorgezeichnete Weg in solchen Situationen. Es ist ihr gutes Recht – auch wenn sich inzwischen abzeichnet, dass VG und OVG jedenfalls keine Verfahrensfehler erkennen mögen, die zu einer individuellen Benachteiligung einzelner SuS bei der Vergabe geführt haben sollen.

Mehrfachanmeldungen: Unfair. Aber rechtens.

Die Frage der Schulplatzzuweisung hat also auch 2021 wieder jene unerquickliche Phase erreicht, in der recht grundsätzliche Erwägungen ins Zentrum der Aufmerksamkeit rücken. Es bleibt zudem bei der für Eltern unbefriedigenden Erkenntnis, dass die Bezirksregierung keine Verfahrensfehler erkennen mag, die zu einer konkreten Benachteiligung geführt haben könnten. Hier hat sich ein aus juristischer Perspektive offenbar kaum auflösbares Paradoxon entwickelt: Das Mangelverwaltungsverfahren der Schulplatzvergabe in Köln kann in sich komplett unfair und stümperhaft verlaufen, ohne dass sich diese Unfairness auf einen einzelnen Schulplatz an einer einzelnen Schule runterbrechen ließe.

In keinem Punkt zeigt sich das so deutlich wie beim Thema Mehrfachanmeldungen, von dem hier schon früher die Rede war – und das vernunftbegabte Menschen kopfschüttelnd zurücklassen muss. Daher hier noch mal zur Erinnerung: Es ist absolut zulässig, sein Kind an so vielen weiterführenden Schulen anzumelden wie man möchte. Niemand braucht für diese Anmeldung ein Formular oder einen Anmeldeschein. Die Schulen müssen vielmehr sämtliche Anmeldungen berücksichtigen, die reinkommen. Das steht übrigens schon in einem Urteil des OVG aus dem Jahr 2000:

Oberverwaltungsgericht NRW, 19 E 113/00 vom 19.10.2000:

"Allerdings war die Klägerin rechtlich nicht gehindert, ihre Tochter auch (fristgerecht) an den beiden anderen Gymnasien anzumelden. § 4 Abs. 2 ASchO lässt sich kein Anhalt dafür entnehmen, dass die Anmeldung zum Besuch einer weiterführenden Schule nur in Bezug auf eine einzige Schule der gewählten Schulform zulässig ist.

Doppel- oder Mehrfachanmeldungen können gerade aus der Sicht der betroffenen Eltern erforderlich sein, um die Aufnahmechancen für ihr Kind an einer Schule der gewählten Schulform für den Fall zu wahren, dass beispielsweise aus Kapazitätsgründen dem Wunsch nach Aufnahme in eine bestimmte Schule nicht entsprochen werden kann; sie sind daher grundsätzlich durch die Schulformwahlfreiheit der Eltern gedeckt."

Die Stadt tut wichtig

Man kann das alles gar nicht oft genug wiederholen. Denn in der Praxis ist dieser Umstand immer noch nur einem kleinen Kreis bekannt. Und das ist kein Wunder - die Stadt will es nämlich so. Anders ist nicht zu erklären, dass die Stadt Köln selbst im Netz zur Anmeldung an der weiterführenden Schule unter dem Punkt "Benötigt werden" gleich an erster Stelle auflistet: "Anmeldeschein".  Weiter unten folgt unter "Anmeldeverfahren und Aufnahme" der Satz: "Die Schulverwaltung unterstützt das Anmelde- und das Aufnahmeverfahren elektronisch, damit jedes Kind nur an einer Schule angemeldet wird."

Grundschulleiter:innen, die mit heiligem Ernst scheinbar verpflichtende Anmeldebögen ausfüllen, stempeln, unterzeichnen und feierlich und mit Durchschlag im Umschlag den Eltern überreichen, spielen bei der Inszenierung mit. Sie wissen allerdings teilweise ebenfalls nicht, dass dieses Papier niemand wirklich braucht. Im vergangenen Jahr fand sich sogar ein explizit falscher Warnhinweis auf den Website eines Gymnasiums:

Screenshot Website Albertus-Magnus-Gymnasium, Frühjahr 2021

All das ist bloß Folklore. Nicht bindend – und auch, man muss es klar so sagen, aus Elternsicht nicht klug. Denn wer sein Kind an mehreren Schulen anmeldet, erlangt im Losverfahren einen systematischen Vorteil gegenüber jenen, die das nicht tun. Nicht an einer einzelnen Schule. Aber eben in Summe.

Und während also Stadt und Schulen bei der Anmeldung vorspielen, die Schulanmeldung sei ein hochoffizieller Akt mit festen Fristen und auf gestempeltem Formblatt, bestätigt selbst die Bezirksregierung in der Erwiderung der Widersprüche das haargenaue Gegenteil - und entlarvt die vermeintliche Anmeldeschein-Abgabe als reine Schein-Abgabe:

"Erkundigende Eltern" bekommen gesagt, was unnötig ist.

Dieser ganze Irrsinn prallt nun leider aber bei Schulplatzklagen an dem Umstand ab, dass es dort ja immer nur um die einzelne Ablehnung gehen kann. Und doch liegt es auf der Hand: Wer seinen Namen in mehreren Lostöpfen platziert, hat mehr Gewinnchancen als jemand, der nur in einem einzigen Topf präsent ist und folglich ja nur ein einziges Mal gezogen werden kann.

Es ist das prägnanteste Beispiel für den immensen Flurschaden, den diese ganze Vergabepraxis seit Jahren anrichtet – und weiter anrichten wird, solange niemand etwas daran ändert.

Aber wie geht es jetzt weiter?

Einladung zu einer Konferenz, die nicht stattfand.

Tja. Eigentlich sollte heute ein ganz besonderer Tag sein. Der Kölner Schuldezernent Robert Voigtsberger hatte nämlich eine „Konferenz zum Anmeldeverfahren an Gymnasien“ anberaumt. Auch ich war für unsere Initiative zu dem Treffen eingeladen, neben Vertreter:innen des Stadtrates, der Schulleitungen, der Stadtverwaltung und Bezirksregierung sowie der weiteren Eltern- und Schülerschaft. In der Einladung schrieb Voigtsberger, er nehme die Sorgen, die an ihn in diesem Jahr herangetragen wurden, „sehr ernst“. Zudem sieht auch er offenbar Veränderungsdruck:

„Letztlich aber bin ich davon überzeugt, dass wir an einem Punkt angekommen sind, an dem die Diskrepanz zwischen fehlenden Schulplätzen und berechtigten Interessen bei der Schulplatzwahl zunehmend wahrnehmbarer wird.“

Moderieren sollte die Veranstaltung Helmut Frangenberg, der als Lokalredakteur des Kölner Stadt-Anzeigers bereits seit vielen Jahren die Missstände in der Schulpolitik kritisch begleitet und die Themen ganz hervorragend kennt.

Ich persönlich wollte mit der – womöglich etwas zu optimistischen – Hoffnung in die Konferenz gehen, dass das diesjährige Verfahren dort von allen Beteiligten noch einmal in großer Runde für untauglich befunden und dann im Nachgang abgeschafft wird. Ob es wirklich gelänge, ein besseres Verfahren zu beschließen, würde man sehen müssen. Jedenfalls bewegt das Thema die Stadt, das sah und sehe ich als ein gutes Zeichen an.

Vergangenen Montag dann Ernüchterung:

Sehr geehrte Damen und Herren,
wegen weiteren Abstimmungsbedarfs, muss der Termin zur „Konferenz zum Anmeldeverfahren an Gymnasien“ am 30.09.2021, leider abgesagt werden.
Ein neuer Termin wird Ihnen zeitnah mitgeteilt.

Ich weiß nicht, wie „zeitnah“ die Stadt im Stande ist, den Abstimmungsbedarf aufzulösen. Stand heute habe ich nichts wieder gehört. Ich will aber weiter optimistisch bleiben. Denn das Zeitfenster für eine neue Lösung schließt sich leider von Woche zu Woche ein Stück.

Grundsätzlich müsste ja eigentlich inzwischen allen Beteiligten klar sein, dass es nicht sinnvoll sein kann, die Schulplatzvergabe abermals als eine Staffel von Verlosungen organisieren zu wollen. Dazu kommt: Es wird nach meiner Überzeugung auch nicht gelingen können. Denn der verständliche Widerstand der Betroffenen gegen eine wochenlange Kette von Tombolas wird wachsen. Und das Verfahren lässt sich wirkungsvoll behindern. Sinnvoll ist es ohnehin nicht.

Den leidtragenden SuS werden jedenfalls keine zusätzlichen Nachteile daraus erwachsen, wenn man ihnen diesmal den Horror immer neuer Ablehnungsbescheide erspart. Wie das geht? Nun, falls es nicht zu Verfahrensänderungen kommt, wohl nur, indem man Stadt und Bezirksregierung mit sehr vielen Schulplatz-Bewerbungen deutlich macht, dass man nicht gewillt ist, sich erneut an einer unwürdigen Schulplatzvergabe zu beteiligen. Spätestens wenn es zu einer zweiten Verlosungsrunde kommen sollte, ist es opportun, es bei allen auch nur einigermaßen denkbaren Platzalternativen parallel zu versuchen. Das erhöht zumindest die Chance, irgendwo ein Plätzchen zu bekommen. Ganz im Sinne des OLG-Urteils aus dem Jahr 2000:  "Doppel- oder Mehrfachanmeldungen können gerade aus der Sicht der betroffenen Eltern erforderlich sein, um die Aufnahmechancen für ihr Kind an einer Schule der gewählten Schulform zu wahren."

Was noch?

Ach ja: Das große Thema hinter dem Verfahrensdrama ist und bleibt vorerst der schleppende Schulbau und die damit verbundene strukturelle Platzknappheit. Hier gibt es zwei interessante Nachrichten – eine gute und eine schlechte.

Die gute Nachricht zuerst:

Die Stadt prüft, ob sie im alten Bürogebäude der RWE im Grüngürtel eine Gesamtschule errichten kann. Das haben Grüne, CDU und Volt im Stadtrat Mitte September beantragt; initiiert hatte die SPD-Fraktion diesen Vorschlag. Alternativ kommen die beiden Parkplätze P7 und P8 für das Rheinenergie-Stadion in Junkersdorf infrage (das ist eine ältere Idee, die im Stadtrat nun erneut aufkam). Beide Varianten prüft jetzt die Stadtverwaltung:

Ratsfraktionen wollen RWE-Gebäude zur Gesamtschule machen

Das Mehrheitsbündnis im Kölner Rat aus Grünen, CDU und Volt hat die Stadtverwaltung am 16.9. beauftragt, zwei Varianten für en Bau einer neuen Gesamtschule im Stadtbezirk Lindenthal zu prüfen: Entweder auf dem Gelände des ehemaligen RWE-Bürogebäudes im Grüngürtel, oder auf zwei Parkplätzen am Rheinenergie-Stadion. Die Idee für die Umwidmung des RWE-Baus geht auf einen SPD-Antrag zurück. (PDF zum Antrag)

Und nun die schlechte Nachricht:

An mehreren Kölner Schulen, so berichtet der Kölner Stadtanzeiger, sind mehrere Schulräume nicht in Betrieb. Aus zwei Gründen: In der Gesamtschule Holweide fehlen die Pflastersteine auf den Zuwegen zum Neubau. Und am Montessori-Gymnasium in Bickendorf dünsten aus Container-Bauten noch Farben und Klebstoffe aus.  Ausgerechnet im künftigen Chemietrakt herrscht also dicke Luft:

Schulen in Köln: Trotz Raumnot stehen Fachräume und ganze Gebäude stehen leer | Kölner Stadt-Anzeiger

Schulen in Köln: Trotz Raumnot stehen Fachräume und ganze Gebäude stehen leer | Kölner Stadt-Anzeiger

Das Montessori-Gymnasium in Köln-Bickendorf darf seine neuen Chemieräume nicht nutzen.

Zum Schluss noch ein Hinweis, der es alles nicht viel besser macht:

Der zweite Monitoringbericht zur Lage der Kölner Schulen ist raus. Er zeigt: Die steigende Schulplatznachfrage bei begrenztem Angebot führt ohnehin schon zu immer größeren Klassen. Zudem wächst die Zahl der Kinder, die Klassen wiederholen oder drei Jahre in der sogenannten Schuleingangsphase bleiben. Und auch der Förderbedarf nimmt allenthalben zu. Das alles erhöht den Platzmangel noch. Und dann steht da noch mal, was wir ohnehin schon wussten:

„Schulformpräferenzen werden aufgrund von fehlenden Schulplatzangeboten nicht entscheidungswirksam (siehe Gesamtschulabweisungen in Köln)."

Heißt: Viele SuS müssen den Platz nehmen, den sie bekommen. Und Gesamtschulplätze sind so rar, dass jedes vierte dort angemeldete Kind nun gegen eigenen Wunsch, die elterliche Präferenz oder den Rat der Lehrer:innen auf einem Gymnasium gelandet ist. Wenn zum Schuljahr 2026/27 an Gymnasien der erste G9-er Jahrgang (von 2005/06 bis 219/20 galt in NRW das Abitur nach acht Jahren, also G8) in die Jahrgangsstufe 13 wechselt, statt die Schule zu beenden, dann haben die Schulen einen kompletten Jahrgang mehr im Haus. Steht auch in dem Bericht. Wissen auch alle. Hat bisher auch niemand gelöst. Die Zeit, dieses lang bekannte Problem zu lösen, schrumpft...

Monitoringbericht allgemeinbildende Schulen und Berufskollegs (2020)

Bildungsstatistische Analysen und kommunale Steuerungsansätze (PDF)

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Das war es für heute. Wenn Ihr Fragen habt, Anregungen oder Interesse an der Mitarbeit an unserem Projekt, meldet Euch gern bei mitmachen@die-abgelehnten.de. Ich denke, wir fahren unser Engagement jetzt wieder hoch, rechtzeitig, bevor die Schulwahlentscheidungen für den nächsten Jahrgang anstehen. Teilt gern Infos an Viertklässler-Eltern und werbt für die Newsletter-Anmeldung. Je mehr mitmachen, umso schwerer lassen sich unsere berechtigten Anliegen übergehen. Weiter geht's!

Olaf Wittrock für #dieabgelehnten

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Jamie Larson
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